Darf ein Heilpraktiker oder eine Kosmetikerin Botox spritzen?
Clinic im Centrum - Magazin30. Mai 2023 - Beauty
Die Welt der ästhetischen Anwendungen kann manchmal verwirrend sein. Wenn es darum geht, Falten zu bekämpfen, scheint Botox die Lösung zu sein. Doch wer darf es eigentlich unterspritzen? Darf ein Heilpraktiker oder eine Kosmetikerin Botox anwenden?
Zunächst müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass Botox ein Medikament ist, das in Deutschland verschreibungspflichtig ist. Das bedeutet, dass nur ein Arzt oder eine Ärztin es verschreiben und anwenden dürfen.
Heilpraktiker haben eine staatlich anerkannte Ausbildung und dürfen eine Vielzahl von medizinischen Maßnahmen durchführen. Sie dürfen jedoch keine Arzneimittel verschreiben. Dazu zählt auch Botox.
Ein Heilpraktiker darf also keine Botox Unzerspritzungen vornehmen.
Kosmetikerinnen haben keinerlei medizinische Ausbildung und dürfen daher auf keinen Fall Botox-Behandlungen durchführen. Selbst Hyaluron Unterspritzungen dürfen von Kosmetikerinnen nicht durchgeführt werden, obwohl Hyaluronsäure kein Medikament darstellt.
Es ist also wichtig, sich vor einer Botox-Behandlung zu informieren, wer diese durchführen darf. Letztendlich ist für das Ergebnis einer Unterspritzung mit Botox nicht ausschließlich entscheidend, dass es sich um einen Arzt handelt, sondern auch die Facharztausrichtung des behandelnden Arztes. Bei einem Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie können Sie immer von der richtigen Qualifikation ausgehen uns sich vertrauensvoll einer Behandlung unterziehen.